N. m.Rächthaber1. Rechthaber, uneinsichtiger Mensch; 2. Anrecht auf etwas habenQuellen:Schmid, Id. 2/927SammlungSchmidReferenzenId. 2/927Alle Quellen ansehen →Meh entdeckuGwichtGewicht, Massgiftugiften, stichelnhudluzechen, festen, lasterhaft lebenGrienigSmaragdeidechseDüüdilPerson, die langsam, träge und kindisch handelt; dieser Begriff erscheint bei uns nur in der Redensart: Düüdel zeigu, eine Nase drehen, eine lange Nase machenHefiHefe